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Kostenloses Tool · Cyber Resilience Act

Fristenrechner für Artikel 14 des CRA

Artikel 14: 24 Stunden für die Frühwarnung, 72 Stunden für die Meldung. Seit dem 11. September 2026 müssen Hersteller aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Sicherheitsvorfälle ihrem koordinierenden CSIRT und der ENISA melden. Geben Sie den Zeitpunkt ein, zu dem Sie davon Kenntnis erlangt haben, und Sie erhalten jede Frist in Ihrer eigenen Zeitzone.

Cyber Resilience Act, Fristen nach Artikel 14Kenntnis seit:
14 Tage nach Verfügbarkeit einer Korrektur- oder Abhilfemaßnahme
BerichtFällig bisGrundlage
Frühwarnung—Art. 14 Abs. 2 Buchst. a und Abs. 4 Buchst. a
Meldung—Art. 14 Abs. 2 Buchst. b und Abs. 4 Buchst. b
Abschlussbericht—Art. 14 Abs. 2 Buchst. c: 14 Tage nach Verfügbarkeit einer KorrekturArt. 14 Abs. 4 Buchst. c: ein Monat nach der Meldung (hier: für eine Meldung, die zum Fristende gesendet wird)
Kopiert. Fügen Sie sie in Ihren Jira-Vorgang ein.

Was jeder Bericht enthält

  • Frühwarnung (24 Stunden). Dass die Schwachstelle aktiv ausgenutzt wird oder der Vorfall eingetreten ist und, soweit bekannt, die Mitgliedstaaten, in denen das Produkt bereitgestellt wird. Bei einem Vorfall zusätzlich, ob er auf eine rechtswidrige oder böswillige Handlung zurückzugehen scheint.
  • Meldung (72 Stunden). Allgemeine Angaben zum Produkt, die Art der Ausnutzung oder des Vorfalls, die ergriffenen Korrektur- oder Abhilfemaßnahmen und die, die Nutzer ergreifen können, sowie wie sensibel die Informationen sind.
  • Abschlussbericht. Eine Beschreibung der Schwachstelle oder des Vorfalls mit Schweregrad und Auswirkungen, verfügbare Informationen über einen böswilligen Akteur und Einzelheiten zum Sicherheitsupdate oder zu anderen Maßnahmen.

Außerdem informieren Sie die betroffenen Nutzer, und wenn nötig alle Nutzer, über die Schwachstelle oder den Vorfall und die Maßnahmen, die sie ergreifen können (Art. 14 Abs. 8). Die Berichte gehen über die zentrale Meldeplattform der ENISA.

Wann die Frist beginnt

Jede Frist läuft ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie Kenntnis erlangen: nicht ab dem Zeitpunkt, zu dem die Korrektur fertig ist, und nicht ab dem nächsten Arbeitstag. Halten Sie diesen Zeitpunkt fest, sobald er eintritt, zusammen mit dem Hinweis, der Sie aufmerksam gemacht hat. Danach fragt eine Behörde als Erstes.

Diese Seite hilft Ihnen beim Planen und Dokumentieren; sie ist keine Rechtsberatung. Prüfen Sie den offiziellen Text und die Vorgaben Ihrer Behörde. Quelle: Verordnung (EU) 2024/2847, Artikel 14. Siehe auch: eine aktiv ausgenutzte Schwachstelle melden und der CRA-Zeitplan.