Fristenrechner für NIS2-Meldungen
NIS2, Artikel 23: Frühwarnung innerhalb von 24 Stunden, Meldung des Sicherheitsvorfalls innerhalb von 72 Stunden, Abschlussbericht innerhalb eines Monats. Geben Sie den Zeitpunkt ein, zu dem Sie von einem erheblichen Sicherheitsvorfall Kenntnis erlangt haben, und Sie erhalten jede Frist in Ihrer eigenen Zeitzone.
| Bericht | Fällig bis | Grundlage |
|---|---|---|
| Frühwarnung | — | Art. 23 Abs. 4 Buchst. a |
| Meldung des Sicherheitsvorfalls | — | Art. 23 Abs. 4 Buchst. b |
| Abschlussbericht | — | Art. 23 Abs. 4 Buchst. d: ein Monat nach der Meldung (hier: für eine Meldung, die zum Fristende gesendet wird) |
Was jeder Bericht enthält
- Frühwarnung (24 Stunden). Ob der Verdacht besteht, dass der Vorfall auf rechtswidrige oder böswillige Handlungen zurückgeht, und ob er grenzüberschreitende Auswirkungen haben könnte.
- Meldung des Sicherheitsvorfalls (72 Stunden). Eine Aktualisierung der Frühwarnung, eine erste Bewertung des Vorfalls mit Schweregrad und Auswirkungen und, soweit verfügbar, Kompromittierungsindikatoren.
- Zwischenbericht. Nur wenn das CSIRT oder die zuständige Behörde ihn anfordert.
- Abschlussbericht (ein Monat). Eine ausführliche Beschreibung mit Schweregrad und Auswirkungen, die Art der Bedrohung oder die wahrscheinliche Grundursache, die angewandten und laufenden Abhilfemaßnahmen und etwaige grenzüberschreitende Auswirkungen. Dauert der Vorfall noch an, senden Sie stattdessen einen Fortschrittsbericht und den Abschlussbericht innerhalb eines Monats nach Abschluss der Bearbeitung.
Nachweise laufend festhalten
Jeder Bericht baut auf dem vorherigen auf. Halten Sie fest, wann Sie Kenntnis erlangt haben, wer den Vorfall als erheblich eingestuft hat und warum, und was wann gesendet wurde. Nationale Umsetzungsgesetze können Details oder ein eigenes Formular vorsehen: Prüfen Sie die Vorgaben Ihres CSIRT.
Diese Seite hilft Ihnen beim Planen und Dokumentieren; sie ist keine Rechtsberatung. Prüfen Sie den offiziellen Text und die Vorgaben Ihrer Behörde. Quelle: Richtlinie (EU) 2022/2555, Artikel 23. Siehe auch: CRA oder NIS2: welche Meldepflicht gilt? und Clearlane Breach & Incident Reporting.